Grundlage der Vergütung ist die Vergütungs- und Haftungsvereinbarung gemäß Sachverständigenvertrag.
In der Phase der Auftragsvereinbarung kann nur ein Kostenrahmen angegeben werden, in dem sich der
voraussichtliche finanzielle Aufwand für die vorgesehene gutachterliche Tätigkeit bewegt. Nach einem 1. Ortstermin
kann der Umfang der Sachverständigentätigkeit überblickt werden und eine Kostenschätzung erfolgen.
Während der Ausarbeitung des Auftrags erfolgt eine Kontrolle der Kostenschätzung und ggf. Berichtigung mit
Angabe von Gründen für die Abweichung von der ursprünglichen Kostenschätzung.
Am Ende der gutachterlichen Tätigkeit erfolgt eine Auflistung aller angefallenen Aufwendungen und Abrechnung
nach der vereinbarten Vergütungs- und Haftungsvereinbarung.
In der Vorbereitungsphase kann der Auftraggeber durch seine Mitwirkung beitragen, die Kosten gering zu halten.