Mitwirkungspflicht ist die Verpflichtung jeder Partei, im Rahmen eines Vertragsverhältnisses, die Voraussetzungen
zu schaffen, die zur erfolgreichen Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind, zum Beispiel muss
der Bauherr eine behördliche Genehmigung für eine Baumaßnahme beschaffen. Solche Pflichten gelten im Baugeschehen
als Nebenpflichten und sind ebenfalls geregelt in der Verdingungsordnung für Bauleistung Teil B.
Informations- und Auskunftserteilung
Abnahme des Gutachtens, Protokolls oder der Dokumentation