Seit 1999 bin ich berechtigt das nachfolgende Gütesiegel zu führen.
Das Gütesiegel steht für besondere Sachkunde.
Wer öffentlich bestellt und vereidigt bzw. besonders qualifiziert (zertifiziert) ist und dies nachgewiesen hat, darf
dieses Gütesiegel verwenden.
Zweck ist es, dem Verbraucher ein Erkennungsmerkmal zu geben, das ihm hilft aus der Flut von Sachverständigen den richtigen,
qualifizierten Sachverständigen zu finden.
Die öffentlich bestellten Sachverständigen verfügen über eine überdurchschnittliche Sachkunde und persönliche Integrität.
Sie werden von den Kammern vor ihrer öffentlichen Bestellung in einem aufwendigen Verwaltungsverfahren auf besondere
Sachkunde geprüft und nach der Bestellung ständig überwacht.
Die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sind an die Sachverständigenordnung der zuständigen Bestellungsbehörde gebunden.
Durch diese Ordnung und der Aufsicht durch die Kammern ist gewährleistet, dass die Sachverständigen ihre Gutachten
gewissenhaft, unabhängig, unparteiisch und persönlich erstatten. Die Schweigepflicht gewährleistet, dass Informationen,
die bei der Ausübung der Sachverständigentätigkeit erlangt werden, nicht an unbefugte Dritte gelangen. Durch die
Fortbildungspflicht und den Erfahrungsaustausch bildet sich der Sachverständige kontinuierlich fort.